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Freie Fahrt für schnelle Hilfe

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Wie verhalte ich mich, wenn ich einem Fahrzeug mit Blaulicht begegne?
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Foto: FF Gaukönigshofen

Falls ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Sondersignal von einer Seitenstraße kommt, ist es Vorfahrtberechtigt. Halten Sie also bitte an und signalisieren Sie dem Fahrer, das Sie ihn wahrgenommen haben.

Kommt Ihnen ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Sondersignal entgegen, verringern Sie ihre Geschwindigkeit und steuern Sie Ihr Fahrzeug an den Fahrbahnrand (blinken nicht vergessen!). Bei den teilweise engen Straßen ist es sehr hilfreich, wenn Sie uns auf diese Weise etwas Platz schaffen.

Wenn ein Feuerwehrfahrzeug von hinten mit eingeschaltetem Sondersignal kommt, verringern Sie ihre Geschwindigkeit und fahren Sie Ihr Fahrzeug an den Fahrbahnrand. Signalisieren Sie dem Fahrer durch blinken, das er Sie überholen darf. Halten Sie Abstand von Fahrzeugen mit eingeschaltetem Sondersignal und überholen Sie diese nicht, auch wenn sie langsamer sind als Sie.


Das B-G-A – Reaktionsschema

Da viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen, wie sie sich bei der Begegnung mit einem „Sondersignalfahrzeug“ verhalten sollen, wurde ein einfaches Reaktionsschema entwickelt:



Dieses Reaktionsschema „B-G-A“ gilt sowohl für Autofahrer, die dem Einsatzfahrzeug vorausfahren, als auch für Verkehrsteilnehmer, denen Einsatzfahrzeuge entgegenkommen. In Stausituationen bzw. bei stehendem Verkehr reduziert sich das Schema auf das Betätigen des Blinkers und Ausweichen nach rechts bzw. bei mehrspurigen Fahrbahnen nach rechts und links. Bitte bilden Sie eine so genannte „Rettungsgasse“!

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Rücksichtsloses Parken

Wenn Sie in engen Straßenzügen, an engen Einmündungen, in Anfahrtswegen der Feuerwehr sowie vor und in Feuerwehrzufahrten parken, können beim Einsatz wertvolle Minuten verloren gehen.
Falsches Parken kann tödlich ausgehen - lassen Sie es nicht soweit kommen.

Was viele nicht wissen: Auch an nicht gekennzeichneten Stellen kann das Abstellen von Fahrzeugen unzulässig und für die Feuerwehr behindernd sein. Dies ist unter anderem der Fall, wenn durch ein abgestelltes Fahrzeug eine Restbreite von weniger als 3 m bleibt.

Und wenn die Feuerwehr bei einem Einsatz Autos weg heben oder zur Seite schieben muss, um durch zugeparkte, enge Straßen zu kommen, zahlt bei Falschparkern auch die Versicherung nicht, wenn bei der Alarmfahrt schnell mal ein Außenspiegel abgerissen oder der Lack verkratzt wird.

Parken Sie mit Verstand und helfen Sie mit, dass Feuerwehr und Rettungsdienst nicht behindert werden. Wir und die in Not geratenen, auf unsere Hilfe angewiesenen Bürger danken für Ihre Mithilfe!

Feuerwehrzufahrt freihalten                                                                           

Bedenken Sie: Die Drehleiter der Feuerwehr hat einen Wendekreis von 21 m - weit mehr, als Ihr Pkw. Deshalb benötigen wir ausreichend Platz, um z.B. von der Fahrbahn in eine ausgeschilderte
Feuerwehrzufahrt einbiegen zu können. Feuerwehrzufahrten werden nur dort ausgewiesen, wo im Brandfall die Rettung von Menschenleben den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen erforderlich macht. Blockieren Sie diese ausgeschilderten Feuerwehrzufahrten nicht durch unachtsames Parken





Martinshorn, muss das immer sein?

Immer wieder Anlass für ein kleines Ärgernis: Die einen wollen in Ihrer Nachtruhe nicht gestört werden, die anderen brauchen rasche Hilfe aus einer Notlage. Mittendrin stehen die Helfer der Feuerwehr, die möglichst schnell, möglichst leise und möglichst sicher zur Einsatzstelle gelangen sollen. 

Vor allem schnell soll das gehen - und dazu hat der Gesetzgeber einen Paragraphen (§ 38 StVO) geschaffen, der Einsatzfahrzeugen ein Wegerecht einräumt, das von allem Verkehrsteilnehmern, auch Fußgängern zu befolgen ist. Dieses Wegerecht gilt aber nur dann, wenn Blaulicht und Martinshorn ständig eingeschaltet sind. Blaulicht allein darf nur zur Warnung und Absicherungen der Einsatzstelle hergenommen werden. Deshalb wird es dabei bleiben, dass die Einsatzfahrzeuge auch nachts, in der Stadt und auf dem Land mit beiden Signaleinrichtungen unterwegs sind. Nur beide zusammen ergeben die Sicherheit, die der jeweilige Fahrer braucht, um schnell und unbeschadet an die Einsatzstelle zu gelangen und dort effektive Hilfe leisten zu können. 
Und haben Sie schon mal Folgendes bedacht, wenn Sie sich von einem Martinshorn „gestört“ fühlten: Es kann für den Betroffenen äußerst beruhigend sein, wenn er schon von weitem hört: Die Feuerwehr kommt - Hilfe ist unterwegs. 

Diese positive psychische Wirkung ist nach Aussagen von Geschädigten nicht zu unterschätzen.

Nehmen Sie bitte Rücksicht auf die Einsatzkräfte

Das Blaulicht wird, wie Sie oben bereits gelesen haben, auch dazubenutzt, Einsatzstellen im Straßenverkehr abzusichern. An haltenden Einsatzfahrzeugen mit eingeschaltetem Blaulicht und Warnblinkanlage sollten Sie deshalb nur ganz langsam vorbei fahren. Hier muss damit gerechnet werden, dass Einsatzkräfte plötzlich ein- oder aussteigen oder um das Fahrzeug herumlaufen, um Geräte zu entnehmen. 

In bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass Straßen von der Feuerwehr ganz oder teilweise blockiert werden. Hier brauchen die Einsatzkräfte Platz, um arbeiten zu können. Bitte haben Sie für diese Absperrung Verständnis und versuchen Sie nicht, das Hindernis zu umfahren. Warten Sie ab oder nutzen Sie einen anderen Weg.

Sollten Sie sich jemals an einer Einsatzstelle durch verkehrsleitende Maßnahmen behindert fühlen, versetzen Sie sich bitte in die Lage der Helfer: Möchten Sie an Ihrem Arbeitsplatz immer mit einem Auge nach hinten sehen müssen? Meinen Sie, Sie könnten korrekt arbeiten, wenn Sie sich nicht nur auf Ihre Tätigkeit, sondern auch um den Verkehr ringsherum konzentrieren müssten? Wahrscheinlich nicht. Deshalb bitten wir Sie um Rücksichtnahme. Unsere Tätigkeit ist schon gefährlich genug, machen Sie sie nicht noch gefährlicher. Absperrungen sollen nicht Ihre Freiheit einschränken, sie sollen die Arbeit der Helfer sicherer machen. Wir arbeiten auch für Sie!

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