Freie Fahrt für schnelle Hilfe
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Wie verhalte ich mich, wenn ich einem Fahrzeug mit Blaulicht begegne?
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Foto: FF Gaukönigshofen
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Falls
ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Sondersignal von einer Seitenstraße
kommt, ist es Vorfahrtberechtigt. Halten Sie also bitte an und signalisieren Sie dem Fahrer, das Sie ihn wahrgenommen
haben.
Kommt Ihnen ein
Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Sondersignal entgegen, verringern Sie
ihre Geschwindigkeit und steuern Sie Ihr Fahrzeug an den Fahrbahnrand (blinken nicht
vergessen!). Bei den teilweise engen Straßen ist es sehr hilfreich, wenn Sie uns
auf diese Weise etwas Platz schaffen.
Wenn
ein Feuerwehrfahrzeug von hinten mit eingeschaltetem Sondersignal kommt,
verringern Sie ihre Geschwindigkeit und fahren Sie Ihr Fahrzeug an den
Fahrbahnrand. Signalisieren Sie dem Fahrer durch blinken, das er Sie überholen
darf. Halten Sie Abstand von Fahrzeugen mit eingeschaltetem Sondersignal und
überholen Sie diese nicht, auch wenn sie langsamer sind als Sie.
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Das B-G-A – Reaktionsschema
Da viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen,
wie sie sich bei der Begegnung mit einem „Sondersignalfahrzeug“
verhalten sollen, wurde ein einfaches Reaktionsschema
entwickelt:
Dieses Reaktionsschema „B-G-A“ gilt
sowohl für Autofahrer, die dem Einsatzfahrzeug vorausfahren, als
auch für Verkehrsteilnehmer, denen Einsatzfahrzeuge entgegenkommen. In Stausituationen bzw. bei stehendem
Verkehr reduziert sich das Schema auf das Betätigen des Blinkers
und Ausweichen nach rechts bzw. bei mehrspurigen
Fahrbahnen nach rechts und links. Bitte
bilden Sie eine so genannte „Rettungsgasse“!
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Rücksichtsloses Parken
Wenn Sie in engen Straßenzügen, an engen
Einmündungen, in Anfahrtswegen der Feuerwehr sowie vor und in Feuerwehrzufahrten parken,
können beim Einsatz wertvolle Minuten verloren gehen.
Falsches Parken kann tödlich ausgehen -
lassen Sie es nicht soweit kommen.
Was viele nicht wissen: Auch an nicht
gekennzeichneten Stellen kann das Abstellen von Fahrzeugen
unzulässig und für die Feuerwehr behindernd sein. Dies ist unter
anderem der Fall, wenn durch ein abgestelltes Fahrzeug eine
Restbreite von weniger als 3 m bleibt.
Und wenn die Feuerwehr bei einem Einsatz
Autos weg heben oder zur Seite schieben muss, um durch
zugeparkte, enge Straßen zu kommen, zahlt bei Falschparkern auch
die Versicherung nicht, wenn bei der Alarmfahrt schnell
mal ein Außenspiegel abgerissen oder der Lack verkratzt wird.
Parken Sie mit Verstand und helfen Sie
mit, dass Feuerwehr und Rettungsdienst nicht behindert werden.
Wir und die in Not geratenen, auf unsere Hilfe angewiesenen Bürger
danken für Ihre Mithilfe!
Feuerwehrzufahrt freihalten

Bedenken Sie: Die Drehleiter der
Feuerwehr hat einen Wendekreis von 21 m - weit mehr,
als Ihr Pkw. Deshalb benötigen wir ausreichend
Platz, um z.B. von der Fahrbahn in eine
ausgeschilderte
Feuerwehrzufahrt einbiegen zu können.
Feuerwehrzufahrten werden nur dort ausgewiesen, wo im Brandfall die Rettung von
Menschenleben den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen
erforderlich macht. Blockieren Sie diese ausgeschilderten
Feuerwehrzufahrten nicht durch unachtsames Parken
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Martinshorn, muss das immer sein?
Immer wieder Anlass für ein kleines
Ärgernis: Die einen wollen in Ihrer Nachtruhe nicht
gestört werden, die anderen brauchen rasche Hilfe aus einer Notlage. Mittendrin
stehen die Helfer der Feuerwehr, die möglichst
schnell, möglichst leise und möglichst sicher zur Einsatzstelle gelangen sollen.
Vor allem schnell soll das gehen - und dazu hat der
Gesetzgeber einen Paragraphen (§ 38 StVO)
geschaffen, der Einsatzfahrzeugen ein Wegerecht einräumt,
das von allem Verkehrsteilnehmern, auch Fußgängern zu befolgen ist. Dieses
Wegerecht gilt aber nur dann, wenn Blaulicht und
Martinshorn ständig eingeschaltet sind. Blaulicht allein darf
nur zur Warnung und Absicherungen der Einsatzstelle
hergenommen werden. Deshalb wird es dabei bleiben, dass die
Einsatzfahrzeuge auch nachts, in der Stadt und auf dem Land mit beiden
Signaleinrichtungen unterwegs sind. Nur beide zusammen ergeben die
Sicherheit, die der jeweilige Fahrer braucht, um schnell
und unbeschadet an die Einsatzstelle zu gelangen und dort
effektive Hilfe leisten zu können.
Und haben Sie schon mal Folgendes
bedacht, wenn Sie sich von einem Martinshorn „gestört“
fühlten: Es kann für den Betroffenen äußerst beruhigend sein, wenn er schon
von weitem hört: Die Feuerwehr kommt - Hilfe ist
unterwegs.
Diese positive psychische Wirkung ist nach Aussagen von
Geschädigten nicht zu unterschätzen.
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Nehmen Sie bitte Rücksicht auf die
Einsatzkräfte
Das Blaulicht wird, wie Sie oben bereits
gelesen haben, auch dazubenutzt, Einsatzstellen im Straßenverkehr
abzusichern. An haltenden Einsatzfahrzeugen mit
eingeschaltetem Blaulicht und Warnblinkanlage sollten Sie deshalb nur
ganz langsam vorbei fahren. Hier muss damit gerechnet werden,
dass Einsatzkräfte plötzlich ein- oder aussteigen oder um
das Fahrzeug herumlaufen, um Geräte zu entnehmen.
In bestimmten Situationen kann es
vorkommen, dass Straßen von der Feuerwehr ganz oder
teilweise blockiert werden. Hier brauchen die
Einsatzkräfte Platz, um arbeiten zu können. Bitte haben Sie für diese Absperrung Verständnis und
versuchen Sie nicht, das Hindernis zu umfahren.
Warten Sie ab oder nutzen Sie einen anderen Weg.
Sollten Sie sich jemals an einer
Einsatzstelle durch verkehrsleitende Maßnahmen behindert
fühlen, versetzen Sie sich bitte in die Lage der Helfer:
Möchten Sie an Ihrem Arbeitsplatz immer mit einem Auge nach hinten sehen
müssen? Meinen Sie, Sie könnten korrekt arbeiten, wenn
Sie sich nicht nur auf Ihre Tätigkeit, sondern auch um den Verkehr
ringsherum konzentrieren müssten? Wahrscheinlich nicht.
Deshalb bitten wir Sie um Rücksichtnahme. Unsere Tätigkeit ist
schon gefährlich genug, machen Sie sie nicht noch gefährlicher.
Absperrungen sollen nicht Ihre Freiheit einschränken, sie
sollen die Arbeit der Helfer sicherer machen.
Wir arbeiten auch für Sie!
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